Industriestrasse 13 | 8864 Reichenburg | Tel. 055 464 30 40 | info@autoverwertung.ch
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und der Autoverwertung Zimmermann GmbH, nachfolgend Autoverwertung genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Autoverwertung gelten für alle von der Autoverwertung erbrachten Lieferungen und Leistungen und sind Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrages. Für Verträge, die per Telefon oder E-Mail abgeschlossen werden, gelten diese AGB ebenfalls. Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass sie die AGB im Internet herunterladen können. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird bereits hiermit widersprochen. Besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vorbehalten und haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Autoverwertung ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
Die Angebote der Autoverwertung in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Autoverwertung erst nach schriftlicher/telefonischer Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden
Für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleistungen, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in IT-Systeme des Käufers oder eines Dritten verursachten Schäden, übernimmt die Verkäuferin keine Haftung.
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich einer gegebenenfalls zu berechnenden Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge.
Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Verpackung, Transport, Expresszuschläge, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhrkosten und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Kunde. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallen.
Eine Preisanpassung gegenüber dem aktuellen Lieferprogramm bleibt vorbehalten und kann durch die Autoverwertung jederzeit bis zur Lieferung erfolgen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto in der in Rechnung gestellten Währung ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten.
Hält der Kunde den Zahlungstermin gemäss vorherigem Abschnitt nicht ein, so tritt ohne Mahnung Verzug ein. Für jede Mahnung schuldet der Käufer der Verkäuferin eine Bearbeitungsgebühr.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist die Autoverwertung ausserdem berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten und die übergebene Sache zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
Der Kunde darf keine Zahlungen zurückbehalten, insbesondere auch nicht bei Verzögerung der Lieferung oder bei Beanstandungen. Der Kunde verzichtet zudem auf jegliche Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen.
Mit der vollständigen oder mit einer Teilzahlung gelten die AGB’s als gelesen, verstanden und akzeptiert.
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Autoverwertung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Autoverwertung durch Zulieferanten und Hersteller.
Die Autoverwertung bleibt Eigentümerin der gesamten Lieferung, bis sie die Zahlungen gemäss Rechnung vollständig erhalten hat. Der Kunde ermächtigt die Autoverwertung auf seine Kosten, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zugunsten der Autoverwertung gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser oder sonstige Risiken versichern. Der Versicherungsabschluss ist auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde ist ferner unter Schadenersatzfolge verpflichtet, der Autoverwertung von allfälligen Drittansprüchen betreffend der gelieferten Ware unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch der Autoverwertung weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
Nutzen und Gefahr gehen mit Versandbereitschaft/Abholbereitschaft der Ware auf den Kunden über. Wird der Versand aus Gründen, welche die Autoverwertung nicht zu vertreten hat, verzögert, werden die Lieferungen vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft an auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn der Kunde mehrere Teile zur Auswahl bestellt. Der Kunde hat Transportschäden innert 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung der Autoverwertung zu melden. Bei Lieferung mit Nachtexpress haben allfällige Beanstandungen bis am Liefertag um 10.00 Uhr zu erfolgen. Andernfalls wird jegliche Haftung für Transportschäden abgelehnt.
Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Davon ausgenommen sind Waren, die innerhalb von 30 Tagen im Neuzustand und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden. Bei Waren, die zwischen dem 10. und 30. Tag nach der Lieferung retourniert werden, wird eine Kostenbeteiligung von 20% von der Gutschrift abgezogen. Bei Rücksendungen ist das Retourenformular vollständig ausgefüllt bzw. eine Kopie des Lieferscheines zusammen mit der Ware zu retournieren. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Werden durch den Hersteller irgendwelche Kosten erhoben, sind diese vom Kunden zu tragen.
Die Autoverwertung gewährt auf Occasionsteile ab Kaufdatum eine Garantie von 1 Monaten oder 1`000 KM, je nachdem, was zuerst Eintritt. Die Garantie versteht sich als eine reine Materialgarantie, d.h. die Autoverwertung garantiert maximal bis zum bezahlten Preis, die Rückerstattung des Preises oder Ersatzlieferung, gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes bei Mängeln, nach Wahl der Verkäuferin. Garantie wird nur gewährt bei Vorweisung des defekten Teils, sowie des Kaufbeleges und nach vorgängiger Absprache mit der Autoverwertung. Es werden keinerlei Arbeitskosten übernommen.
Die Garantie gilt in der Schweiz. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware durch den Kunden.
Keine Garantie und kein Rückgaberecht:
Eine allfällig freiwillige Rücknahme der Teile aus den oben erwähnten oder anderen Gründen ist nur durch vorherige Absprache und mit ausdrücklicher Einwilligung der Autoverwertung möglich.
Ein Unkostenbeitrag von 20% des Netto-Rechnungsbetrages oder mindestens CHF 50.-- zuzüglich aller Spesen werden in jedem Fall berechnet.
Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere jede Haftung für Mangelfolgeschäden, Rechtsgewährleistung etc. Im Schadenfall ist der Einbaubeleg einer Fachwerkstatt oder Fachperson mit den Fahrzeugangaben, Kilometer stand bei Einbau und Kilometerstand beim Schadenseintritt vorzulegen. Der Garantienehmer hat Schadenminderungspflicht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Kaufgegenstand aus einem Abbruchfahrzeug oder Unfallwagen stammen kann.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf von Produkten für den Kunden kann die Autoverwertung unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
Die aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website www.autoverwertung.ch unter Datenschutz.
Alle Mitarbeiter sowie Geschäftspartner (Subauftragsnehmer) verpflichten sich, ihr bekannte Geschäftsgeheimnisse weder anderen mitzuteilen noch selbst zu nutzen.
Art.321a Absatz 4 OR: “Die Arbeitnehmerin darf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikation- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen; auch nach dessen Beendigung bleibt sie zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist.” Dasselbe gilt für Auftragsnehmer.
Reichenburg ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Die Autoverwertung behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden mittels brieflicher oder elektronischer Korrespondenz oder auf andere geeignete Weise zur Kenntnis gebracht und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert 30 Tagen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autoverwertung treten am 01. September 2023 in Kraft. Sie ersetzen die bisher geltenden AGB.